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28.03.2017

Was sagen Menschen mit Sehbehinderung und Vollerblindung sowie Experten zu Nullschwellen?

Türen und Außentüren sind Teile von Gebäuden und Wohnungen und betreffen damit den Innenbereich. Laut Aussagen von Experten, Verbänden und Betroffenen benötigen Menschen, die nicht oder eingeschränkt sehen können, innerhalb von Bauwerken mit abschließender Fassade keine Türschwellen zur Orientierung. Statt derer bieten z.B. die vorhandenen Türrahmen die notwendigen Orientierungs- und Rauminformationen. Im Außenbereich ist dies anders. Laut Dietmar Böhringer, einem Experten für normgerecht-kontrastreiche Gestaltungen und Beauftragter für barrierefreies Gestalten des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sind „niveaugleiche Gestaltungen von Innenbereichen inkl. Hauseingangs-, Terrassen- und Balkonbereiche für blinde- und sehbehinderte Menschen unproblematisch. Niveaugleiche Gestaltungen in Außenräumen, wie z.B. in Straßenräumen, Parkanlagen, Erlebnispfaden usw. sind dagegen problematisch bis gefährlich oder sogar lebensgefährlich“, so Dietmar Böhringer.

Winfried Specht, der stellvertretende Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Württemberg e.V. und Beauftragter des Vorstandes für Umwelt und Verkehr fordert als Experte in eigener Sache taktil spürbare Höhenunterschiede außerhalb von Gebäuden und Wohnungen für die Orientierung und Sicherheit von Menschen. Innerhalb von Gebäuden und deren Außenhüllen seien laut Winfried Specht Schwellen bei Türen und Duschen als grundlegende Rauminformation für Menschen mit einer Sehbehinderung oder einer Erblindung nicht notwendig: „Meine eigene Wohnung kenne ich so gut, hier brauche ich nicht mal einen Langstock, um von einem Raum in den anderen oder auf meinen Freisitz zu gelangen.“ Auch in öffentlichen Gebäuden, wie z.B. in Restaurants beim Übergang zur Terrasse, benötige er keine Türschwelle zur Orientierung im Raum, so Specht. „Hier ist für mich viel wichtiger erspüren zu können, wie ich durch die vielen Tische und Stühle zu meinen Zielen, wie unter anderem zur Terrasse, zu meinem Tisch, zur Toilette oder zum Ausgang komme. Eine Türschwelle gibt mir diese Infos nicht. Außerdem kann ich wahrnehmen, ob ich mich innerhalb eines Gebäudes oder außen auf einer Terrasse befinde.“

Weitere Informationen:
Hier berichten zwei Menschen mit einer Vollerblindung, welche Schwierigkeiten ihnen die vorhandene Türschwelle zu ihrer Terrasse bereitet (siehe Seite 10): http://www.inklusiv-wohnen.de/files/Wachsender_Bedarf_Schwellenfreiheit.pdf

Türen und Außentüren ohne Schwellen in Gebäuden und Wohnungen sind für alle Menschen sicherer und komfortabler. Nullschwellen entsprechen dem geforderten Universal Design der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Artikel 2 und 4f). Sie fördern eine Zugänglichkeit und eine Teilhabe für alle Menschen.

© Ulrike Jocham