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14.10.2014

Sichere Gebäude in Baden-Württemberg

Kabel am Boden sind gefährlich, kleine Tür- und Duschschwellen zwischen 1 und 2 cm nicht?

Die Landesbauordnung in Baden-Württemberg fordert im § 3 bei den "Allgemeinen Anforderungen" folgendes:
"(1) Bauliche Anlagen (...) sind so anzuordnen und zu errichten, daß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und daß(ss) sie ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände benutzbar sind."

Insbesondere Pflegeheimneubauten, Behindertenwohnheime, Anlagen des betreuten Wohnens sowie intergenerative, inklusive oder sozialraumorientierte Wohnprojekte müssen schwellenfrei sein, um bei der Benutzung ausreichend Sicherheit zu bieten.


Hier geht es zur Landesbauordnung