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08.12.2014

Schwere Zugänglichkeit von DIN-Normen - Blogbeitrag von Ulrike Jocham und Forderungen vom Stadtbehindertenring STEiGle aus GeislingenSTeiGle

inklusiv wohnen/inklusiv leben weißt in einem Blogbeitrag vom 03.11.14 auf den hindernisreichen Zugang und Erhalt von DIN-Normen hin. DIN-Normen wie z.B. die Norm für barrierefreies Bauen (seither in BW die DIN 18024 und 18025 und nun bald die neue DIN 18040) werden in der Liste der technischen Baubestimmungen bekannt gegeben (eingeführt) und damit Teil der Baugesetzgebung!

Mehr unter: http://www.inklusiv-wohnen.de/blog/30/barrieren_beim_erhalt_und_bei_der_beteiligung_von_din_normen!.html

Für Bürger, egal ob mit oder ohne Behinderung, gibt es bei der Mitwirkung in Normenausschüssen beachtliche finanzielle Barrieren. Und gerade Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache wären bei Normengestaltungen gebraucht, denn Normen beeinflussen die Gestaltung unserer Umgebungen, Umfelder und Gebäude. Mehr unter: http://www.inklusiv-wohnen.de/files/DIN-Normen_und_Barrierefreiheit.pdf

Auch der Stadtbehindertenring weißt alle verantwortlichen Ministerien, Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie alle Parteien im Landtag von Baden-Württemberg mit allen ihren sozialpolitischen Sprechern und den Landesbehindertenbeauftragten Gerd Weimer auf diesen Handlungsbedarf hin.


Anhang des Stadtbehindertenrings STeiGle aus Geislingen in der Mail vom 28.11.14 an alle Regierungsverantwortlichen in BW zur Novellierung der LBO mit der neuen Liste der technischen Baubestimmungen