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20.03.2015

Fortschrittliche Entwicklungen - Die neue Baugesetzgebung in Baden-Württemberg fordert Schwellenfreiheit

Türschwellen sind in Baden-Württemberg zumindest innerhalb des "barrierefreien Bauens" nicht mehr erlaubt!

Das betrifft jeden. Technisch überholte Türschwellen richten in Zeiten des demografischen Wandels und der Inklusion einen wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe an. Endlich hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) 2 cm hohe Türschwellen für unzulässig erklärt.

Die klaren Worte des MVI als oberste Baubehörde wurden an große Verbände und Interessensvertretungen breit verteilt.


Das komplette Schreiben der obersten Baubehörde Baden-Württembergs