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22.04.2015

Barrierefreiheit in denkmalgeschützten Gebäuden - Fortschrittliche Außentürdichtung ersetzt hinderliche Türschwelle im Baudenkmal in Geislingen

Ein aktueller Fachartikel von Ulrike Jocham aus der Fachzeitschrift BARRIEREFREI - Das Magazin

Inklusion bedeutet, dass jeder Bürger überall am Leben in der Gemeinschaft teilhaben kann und niemand z.B. durch benutzerunfreundliche Architektur ausgeschlossen wird. Deshalb wurde im Sommer 2014 im denkmalgeschützten Schubarthaus, einem Teilgebäude des Geislinger Rathauses, die vorhandene drei Zentimeter hohe Türschwelle der Eingangstür komplett abgebaut und durch eine schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung ersetzt.

„Das Thema Inklusion ist uns wichtig“, unterstreicht der unter anderem für den Denkmalschutz zuständige Fachbereichsleiter für die Bauverwaltung Peter Lecjaks. Natürlich müsse auch ein Baudenkmal gebrauchstauglich bleiben, vor allem, wenn es sich wie hier um ein öffentliches Gebäude handle, das nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg barrierefrei gestaltet werden müsse, sagt Lecjaks.

Der komplette Fachartikel "Barrierefreiheit in denkmalgeschützten Gebäuden" steht unten als pdf bereit. Eine Einbaubeschreibung der Magnet-Doppeldichtung in die Eingangstüre des Schubarthauses in Geislingen/Steige als Bildreportage gibt es hier: http://www.inklusiv-wohnen.de/files/1BM--_012_2014_0068_P37639.pdf


Kompletter Fachartikel "Barrierefreiheit in denkmalgeschützten Gebäuden"

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