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25.04.2015

Benötigen Menschen mit Erblindung oder Sehbehinderung zur Orientierung Schwellen in Gebäuden und Wohnungen?

Türen und Außentüren sind Teile von Gebäuden und Wohnungen und betreffen damit den Innenbereich. Laut Aussagen von Experten, Verbänden und Betroffenen benötigen Menschen, die nicht oder eingeschränkt sehen können, innerhalb von Bauwerken mit abschließender Fassade keine Türschwellen zur Orientierung. Statt derer bieten z.B. die vorhandenen Türrahmen die notwendigen Orientierungs- und Rauminformationen. Im Außenbereich ist dies anders. Laut Dietmar Böhringer, dem Experten für normgerecht-kontrastreiche Gestaltungen und Beauftragter für barrierefreies Gestalten des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sind „niveaugleiche Gestaltungen von Innenbereichen inkl. Hauseingangs-, Terrassen- und Balkonbereiche für blinde- und sehbehinderte Menschen unproblematisch. Niveaugleiche Gestaltungen in Außenräumen, wie z.B. in Straßenräumen, Parkanlagen, Erlebnispfaden usw. sind dagegen problematisch bis gefährlich“, so Dietmar Böhringer.

Weitere Informationen:
Hier berichten zwei Menschen mit einer Vollerblindung, welche Schwierigkeiten ihnen die vorhandene Türschwelle zu ihrer Terrasse bereitet (siehe Seite 10): http://www.inklusiv-wohnen.de/files/Wachsender_Bedarf_Schwellenfreiheit.pdf

Nur schwellenfreie Gebäude entsprechen den Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung nach einem universellen Design. Ausführlichere Informationen zu dieser Fragestellung gibt es demnächst.

© Ulrike Jocham