Zurück zur Übersicht

11.07.2017

Schwellenlose Außentüren mit Einsparpotential - Neue Publikation von Ulrike Jocham in "plan aktuell" (Ausgabe 02/2017) inkl. Literaturverzeichnis

Diese Publikation hat folgende Entstehungshintergründe:

Als Heilerziehungspflegerin, die über viele Jahre an der Basis von Alten-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendhilfe tätig war, habe ich gelernt, wie wichtig eine Architektur ist, die jeder benutzen kann. Und eine unabdingbare Grundlage für inklusive Gebäude und Wohnungen sind Nullschwellen, denn was nützen ganze Bauwerke, wenn bereits der Eingang nicht passierbar ist und ganze Terrassen und Balkone ihren Zweck verlieren, wenn Unpässlichkeit die Benutzung verhindern. Seit meinem 16. Lebensjahr lautet mein Ziel: Die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. Als Dipl.-Ing. in Architektur weiß ich, dass Nullschwellen seit weit über 15 Jahren bis ins letzte Detail mehr als gelöst sind. Große Vorbilder von mir, die bereits in den 90er Jahren gezeigt haben, dass Inklusion beim Wohnen wirtschaftlich möglich ist und gleichzeitig die Lebensqualität von älteren Menschen beachtlich gesteigert werden kann, haben mich mit großer Begeisterung bereits 2005 auf die schwellenfreie Magnet-Doppeldichtung aufmerksam gemacht. Seither höre ich beständig von Menschen mit Behinderung und Senioren, wie wertvoll ihnen diese Erfindung ist und wie enorm diese Nullschwelle ihren Alltag erleichtert. Als Brückenbauerin zwischen den Professionen erlebe ich allerdings auch, wie vielen Menschen diese Erfindung seit über 15 Jahren vorenthalten wird und dadurch grundlos so dermaßen viel Ausgrenzung, Benachteiligung, Schwächung und Sturzgefährdung stattfindet. Gegen diese überflüssigen Diskriminierungen möchte Brücken bauen zwischen dem Bedarf und dem bis heute vorherrschenden Mangelangebot - denn es gibt die Lösung längst! Doch leider existieren in der Baubranche diesbezüglich erstaunliche Denkfehler, die es im Sinne der Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Pflege- und Assistenzbedarf aufzulösen gilt. Diese Denkfehler lauten u.a.:
1. Nullschwellen sind teurer als Schwellenlösungen – Stopp Denkfehler, Äpfel und Birnen können bekanntlich nicht miteinander verglichen werden!
2. Schwellenlösungen sind technisch sicherer als Nullschwellen – Stopp ganz großer Denkfehler!

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Inklusion und der demografische Wandel bieten für alle Beteiligten Entwicklungs- und Optimierungspotential – lassen Sie sich von meiner neuen Publikation inspirieren!



Literaturverzeichnis zum Artikel "Schwellenlose Außentüren mit Einsparpotential":

Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik, Wilmes, Klaus; Abel, Ruth: Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen; PDF-Download unter http://www.aibau.de

ASTA, Ausschuss für Arbeitsstätten. Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A1.5/1,2: Fußböden. Ausgabe: Februar 2013.
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A1-5-1-2.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Datum des letzten Zugriffs: 31.10.16)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Leitfaden Barrierefreies Bauen. Hinweise zum inklusiven Planen von Baumaßnahmen des Bundes, Berlin: Februar 2016

Jocham, Ulrike: Barrierefrei nicht immer barrierefrei; Fachartikel in der Fachzeitschrift behinderte menschen, 4/5/2013

Wilmes, Klaus; Zöller, Matthias: Schwellenlos; Fachartikel in der db deutsche bauzeitung, Leinfelden-Echterdingen: 07.2011


Recht – weiterführende Informationen:

Eine schwellenfreie Architektur ist die Grundvoraussetzung für inklusives Planen und Bauen:
Die Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat laut Bundesverfassungsgericht Gesetzeskraft. (Bvr 856/13) Sie fordert u. a. in den Artikeln 2 und 4f ein Universal-Design mit maximaler Nutzbarkeit, möglichst ohne Ausgrenzung und Benachteiligung. Sogar Normen und Richtlinien müssen entsprechend angepasst werden. Die Magnet-Doppeldichtung erfüllt die Forderungen der UN-BRK für alle Nutzer beim Passieren von Türen in jeder Beziehung. Download unter:
http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf

Bereits seit 2013 gibt es eine Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040, die klar besagt, dass nur 0 cm hohe Türschwellen zulässig sind. In den absoluten Sonderfällen von 1–2 cm hohen Türschwellen muss sogar ein Sachverständiger kommen, der die technische Notwendigkeit bezeugen kann. (Jocham 2013: 77) Mit den vorhandenen technischen Lösungen, einer in Kraft gesetzten UN-BRK und dem längst bekannten demografischen Wandel rechtfertigt nichts mehr den Einbau von derart enormen Sturzgefahren. Mehr Informationen: http://www.inklusiv-wohnen.de/blog/106/veroeffentlichung_der_stellungsnahme_vom_arbeitsausschuss_der_din_18040:_nur_schwellenfrei_ist_barrierefrei.html

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat bereits Ende 2014 in einem bundesweit einzigartigen Schreiben Türschwellen zumindest innerhalb des barrierefreien Bauens verboten. Download unter:
http://www.inklusiv-wohnen.de/files/12015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf