04.07.2017
Die Antwort der Wirtschaftsministerin BW auf die Abgeordnetenanfrage von Susanne Bay und Thomas Poreski
Auch laut der Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gilt es die im Runderlass der obersten Baurechtsbehörde BW vom 16.12.17 geforderten Nullschwellen umzusetzen!
Vorgeschichte: Diese Antwort wurde aufgrund eines Abgeordentenbriefes von den GRÜNEN Landtagsabgeordneten Susanne Bay und Thomas Poreki sowie den Schreiben von Ulrike Jocham vom 19.04.17 an Verkehrsminister Winfried Hermann verfasst.
Hier geht es zum betreffenden Runderlass:
http://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf