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07.07.2017

30 Jahre Erfahrung mit der Nutzung von Rollstühlen - Michael Schima erklärt, warum Nullschwellen unverzichtbar sind und unzulässige Türschwellen Konsequenzen erfordern

Stellungnahme von Michael Schima, Experte in eigener Sache

Zu meiner Person:
geboren 1967 hatte ich mit 17 Jahren unerwartet Leukämie ALL (Blutkrebs mit 11 Monaten Chemotherapie).
Das war eine sehr schwere Zeit und tiefe einschneidende Erfahrung – ist aber ausgeheilt.
Ich bin durch einen Autounfall am 13.09.1987 komplett querschnittsgelähmt HWF C5/6 (Tetraplegie).
Mittlerweile verstehe ich die Sicht eines betroffenen Rollstuhlfahrers, mit Halswirbelfraktur zwischen dem 5. und 6. Halswirbel.
Seit diesem Tag hat sich sehr viel für mich verändert – das heilt nicht - die Lähmung bleibt.
Im Alltag muss ich ohne Bein-, ohne Fingerfunktion, ohne Trizeps und ohne Bauchmuskeln mit stetig zunehmender Spastik auskommen.
Nun bin ich 30 Jahre querschnittsgelähmt und vieles von dem, was heute noch behauptet wird, war damals schon nicht zutreffend.

Betroffener Experte in eigener Sache mit 30 Jahren Erfahrung im Rollstuhl:
Stellungnahme zur 2cm Schwelle
Ohne Fingerfunktion kann ich den Rollstuhl nicht kippen, benötige aber speziell angefertigte Handschuhe, um den Rollstuhl vorwärts zu bewegen,
Ohne Trizeps kann ich einen Rollstuhl nicht kippen (keinen cm) -- Test: Flache Hand auf den Kopf - hochheben – geht nicht ohne Trizeps.
Ohne Bauchmuskeln fährt man mit Schwung auf eine Schwelle und fällt durch Schwerkraft (gleichförmige Bewegung) nach vorne aus dem Rollstuhl.
Mit Kippschutz zur Sicherung fällt man nicht nach hinten, kann aber auch einen Rollstuhl nicht kippen.
Mit großen Rädern kann man den Rollstuhl nicht drehen, da die Schuhe an den Fersen zwischen den großen Rädern hängen bleiben.

2cm Schwellen = Ausgrenzung und Benachteiligung
Schwellen sind technisch überholt, sind unüberwindbare Hindernisse, Stolperfallen mit Verletzungsgefahr, langwierigen schmerzhaften Behandlungen,
bei staatlich geförderten Baumaßnahmen sogar vorsätzliche Geldverschwendung in Millionenhöhe.

0cm Nullschwelle = Selbstbestimmung und umfassende Teilhabe
Stand der Technik und technisch längst mögliche Nullschwellen müssen in allen Wohnungen und Gebäuden im Neubau zum Standard werden,
bei Umbauten im Bestand müssen die technisch flachsten Lösungen verlangt werden – Pflicht für nachhaltige Mittelverwendung.

UN-Behindertenkonvention in Deutschland rechtskräftig seit 2009
Menschenrecht laut UN-Behindertenrechtskonvention
Nullschwellen müssen zum Wohle aller Menschen nachhaltig gefördert werden.
Geförderte Baumaßnahmen müssen dringend auf Schwellenfreiheit überprüft werden.
Nichtberücksichtigung der geförderten oder der bereits baurechtlich vorgeschriebenen Schwellenfreiheit muss bestraft werden.
(siehe Schreiben vom MVI BW vom 16.12.14: http://www.inklusiv-wohnen.de/files/2015-01-15_DIN18040_LTB_Verkehrsministerium.pdf)

Öffentlich erwirtschaftete Mittel müssen zurückbezahlt werden und für schwellenfreie Baumaßnahmen eingesetzt werden.

Mit der Bitte um Ihre Unterstützung für umfassende Teilhabe.

Mit freundlichem Gruß

Michael Schima
Ahornweg 4
73326 Deggingen