Zurück zur Übersicht

05.11.2014

Schreiben an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg vom 31.10.14

Diese Schreiben wurde weiterhin am 03.11.14 an alle Fraktionen im Landtag versendet!

Novellierung der Landesbauordnung in Baden-Württemberg

Sehr geehrte Frau Dr. Splett und sehr geehrter Herr Dr. Reutzsch,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.10.14. Meine Bitte folgende Ausnahmeregelung bezüglich dem „Barrierefreien Bauen“ in der Liste der Technischen Baubestimmungen zu streichen, möchte ich gerne nochmals begründen. Demografie und Inklusion benötigt Lösungen, keine technisch überholte und schwer verständliche Ausnahme: „wobei Schwellen bis zu 2 cm Höhe zulässig sind, wenn sie technisch erforderlich sind“.

Weiterhin bitte ich Sie, in der LBO zumindest innerhalb des barrierefreien Bauens eine barrierefreie und damit schwellenfreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit zu Balkonen und Terrassen vorzuschreiben. Grundsätzlich besteht für alle Wohnungen ein Bedarf nach universellem Design. Die Notstandmeldungen bezüglich Wohnungsmangel für Senioren häufen sich und Inklusion benötigt als unabdingbare Grundvoraussetzung Gebäude und Wohnungen, die möglichst jeder benutzen kann.

Begründung für die Streichung der Ausnahme in der Liste der technischen Baubestimmungen:
Bis zu 2 cm hohe Türschwellen sind technisch nicht mehr notwendig, es gibt eine strengt geprüfte und langzeiterprobte schwellenfreie Lösung bereits seit über 15 Jahren. Trotzdem sind diese Barrieren und Sturzrisiken selbst im Neubau von Pflegeheimen und „Betreuten Wohnanlagen“ Standard. Der Arbeitsausschuss der DIN 18040 stellt bereits im Herbst 2013 klar, dass 2 cm Schwellen nicht barrierefrei sind. Über 20 Mio. Bürger zählen als besonders sturzgefährdet. Die Disziplin Pflege fordert als Sturzprävention klar Schwellenfreiheit und ist weiterhin auf ergonomische Arbeitsbedingungen angewiesen. Bis zu 2 cm hohe Türschwellen gefährden insbesondere 65plusler, Menschen mit Behinderung und Kinder, wobei Menschen mit Behinderung, die nicht selbstständig eine 2 cm Schwelle überwinden können, diskriminiert und exkludiert werden. Zusätzlich können durch die Erschütterung beim Passieren von bis zu 2 cm hohen Türschwellen unter anderem Schmerzen, Spastiken oder sonstige negative Folgen ausgelöst werden. Deshalb muss innerhalb des sog. „Barrierefreien Bauens“ Schwellenfreiheit vorgeschrieben und Konsequenzen bei Nichteinhaltung eingeführt werden. Die Passierbarkeit von Haus- und Wohnungseingangstüren stellen die Grundvoraussetzung dar, ein Gebäude überhaupt benutzen zu können. Und insbesondere die Zugänglichkeit von Balkonen- und Terrassentüren ist immens bedeutend gerade für Menschen, die in ihrer Mobilität aufgrund von Behinderung eingeschränkt werden.

Um diese massiven Diskriminierungen durch unzugängliche Terrassen und Balkone zu vermeiden, gibt es technische Lösungen, deren Mehrkosten z.B. bei einer Wohnung im Durchschnitt nur 0,12 % der gesamten Bausumme ausmachen. Das bedeutet „angemessene Vorkehrungen“ nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind realisierbar, denn schwellenfreie Lösungen bestehen!

Begründung für schwellenfreie Terrassen und Balkone in der neuen LBO hier in BW:
Deshalb bitte ich Sie in der Landesbauordnung bei Wohnungen nicht nur die barrierefreie (=schwellenfreie!) Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Wohn- und Schlafräume, Toilette und Bad vorzuschreiben, sondern auch für Terrassen und Balkone. Nicht zugängliche und nutzbare Terrassen und Balkone stellen eine Diskriminierung dar. Sie entsprechen nicht den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, vor allem bei den kaum spürbaren Mehrkosten.

Vermeidbare Kosten für Bürger und Sozialkassen
Der Bau von schwellenfreien Außentüren kostet im Neubau kaum mehr. Der Abbau von vorhandenen Außentürschwellen steht dementgegen in keiner Relation und belastet die Bürger und die Sozialkassen in Zeiten der demografischen Entwicklung unnötig (z.B. Wohnraumanpassung nach SGB XII und XII). Laut einer Veröffentlichung von DIE WELT drohe Senioren eine dramatische Wohnungsnot und die schwellenfreie Nachrüstung von Balkonen koste 8.000 Euro. Wenn lediglich die Türschwelle für einen schwellenfreien Übergang zum Balkon abgebaut werden muss ist nach der AKD ASEL Bau Management und Consulting aus Berlin mit Umbaukosten zwischen 1.150 und 2.000 Euro zu rechnen. Neben den Umbaukosten entstehen zusätzliche Kosten für Pflege- und Assistenz, da viele Menschen, die 2 cm Schwellen nicht selbstständig überwinden können. Zusätzlich entstehen enorme Kosten durch die Behandlung von Stürzen (z.B. rund 7.500 Euro allein für die Krankenkassen bei hüftgelenksnahen Brüchen bei Pflegeheimbewohnern, Bundesinteressensvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.) und weiteren die Selbstständigkeit einschränkenden Folgen, die wiederum mehr Pflege- und Assistenzleistungen erfordern. Vermeidbare Kosten für Bürger und Sozialkassen!

Mangelhafte Kundenorientierung und Beratung in Zeiten von Demografie und Inklusion
Aktuell erhalten die wenigsten Endkunden des „Barrierefreien Bauens“ und des „ganz normalen Wohnens“ eine Aufklärung über die technischen Möglichkeiten einer schwellenfreien Außentürgestaltung. Im Gegenteil, die meisten Immobilienkunden erhalten aufgrund folgender extrem fragwürdiger Äußerungen eine Türschwelle: „Ohne Schwelle geht das nicht, dafür kann ich keine Haftung übernehmen“, „Das entspricht nicht der Norm für Bauwerksabdichtung“, „Da muss mich der Bauherr von der Haftung freistellen, sonst geht das nicht“, oder „Ohne Schwelle kann das nicht abgedichtet werden, das kann ich Ihnen nicht empfehlen“. Hier möchte ich nochmals betonen: Seit über 15 Jahren existiert die technische Lösung mit Langzeitbewährung und abdichtungstechnologischen Bestwerten!

Trotzdem müssen z.B. Eltern, die ein Kind mit Behinderung haben, immer noch für schwellenfreie Außentüren kämpfen, 65plusler erwerben allzu häufig Wohnungen mit einer Schwellenhöhe über 2 cm. Eine kundenorientierte Beratung auf dem Stand der Technik fehlt.

Universal Design Prinzipien in Normen und Richtlinien und Beteiligung bei der Entstehung
Die BRK fordert in Artikel 4 von Normen und Richtlinien, die Förderung von universellem Design. Damit Gebäude von möglichst allen genutzt werden können, wird unter anderem die Erfahrung von Menschen mit Behinderung benötigt. Grundsätzlich ist es für Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache kaum möglich, ihr wichtiges Wissen in Arbeitsausschüssen im Deutschen Institut für Normung (DIN) einzubringen, da eine Mitwirkung mit hohen Kosten und Reisekosten verbunden ist. Weiterhin hat sich aus Recherchen ergeben, dass z.B. die Disziplin Pflege noch viel zu wenig bei der Erarbeitung von Normen zum Thema Barrierefreiheit vertreten ist. Zusätzlich geben DIN-Normen nicht immer den Stand der Technik wieder. Die Norm für Bauwerksabdichtung behandelt „behindertengerechte Übergänge“ an Außentüren immer noch als Einzelfall (entgegen einem Bedarf von über 20 Mio. Bürgern nach Sturzprävention und Inklusion aufgrund der BRK) und die neue DIN 18040 erlaubt sogar bei Duschen bis zu 2 cm hohe Schwellen, technisch nicht mehr notwendig und eine für die Profession Pflege inakzeptable Gestaltung von Neubauten. Für alle Bürger sind die Normen schwer zugänglich, da sie zu hohen Preisen erworben werden müssen – für die meisten Menschen mit Behinderung unüberwindbare Barrieren. Zum Wohle der Allgemeinheit bitte ich Sie, den Stand der Technik und mögliches Universal Design in der Baugesetzgebung zu fördern und nicht durch unnötig verwirrende und schwer zugängliche DIN-Normen auszubremsen. Die vorhandenen Strukturen verdienen eine kritische interdisziplinäre Reflektion und Betrachtung im Sinne von Demografie und Inklusion.

Inklusion – Wohnungen im ganz normalen Geschosswohnungsbau
In Deutschland gibt es eine echt inklusive Wohnkonzeption, in der das Wohnen in ganz normalen eigenen Wohnungen sogar für Menschen mit sog. schweren Mehrfachbehinderungen und älteren Menschen selbst bei einem 24-stündigen Hilfebedarf möglich und bezahlbar ist: Das Bielefelder Modell. Seit über 20 Jahren werden in Bielefeld Erfahrungen gesammelt, wie Wohnungen gestaltet sein müssen, damit sie im größtmöglichen Umfang von allen Menschen genutzt werden können. Selbst sozial geförderte Wohnungen werden hier mit schwellenfreien Außentüren auch zu Terrassen und Balkonen ausgestattet. Die Erfahrungen haben gezeigt, damit möglichst alle Menschen (z.B. auch möglichst alle Menschen mit Behinderung und 65plusler) die Wohnungen bewohnen können, möglichst niemand ausgeschlossen (exkludiert) wird und eine größtmögliche flexible Vermiet- und Verkaufbarkeit gewährleistet ist, müssen die Wohnungen schwellenfrei ausgeführt sein, min. 120/120 cm Bewegungsflächen vorweisen und über min. 80 cm breite Türen verfügen. Diese Grundrissstandards kosten nicht viel mehr. Sie erfordern lediglich eine andere Planung. Von dem bewährten Konzept des Bielefelder Modells, das die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention schon lange umsetzt, kann gelernt werden. Die wenigen Neubauwohnungen, die entstehen, sollten aufgrund dieser Erfahrungen sowie der aktuellen Wohnungsnot für Senioren und Menschen mit Behinderung über genau diese mögliche Schwellenfreiheit und diese minimalsten Grundrissanforderungen verfügen. Jede Schwelle stellt eine verschenkte Chance in Zeiten von Demografie und Inklusion dar.

Auf der einen Seite besteht ein immenser Bedarf nach schwellenfreien Außentüren und auf der anderen Seite existiert die technische Lösung für schwellenfreie Außentüren. Sie können einen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden für immer mehr Bürger und Sozialkassen abwenden und dafür sorgen, dass durch Gebäude „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht bedroht werden und dass sie ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände benutzbar sind.“ (§ 3 LBO in BW)

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Jocham