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08.12.2014

Stellungnahme vom 26.08.13 von dem zuständigen Arbeitsausschuss der DIN 18040 im Deutschen Institut für Normung e.V.

Laut Deutschem Institut für Normung e.V. ist nur schwellenfrei ist barrierefrei!

Leider wird das Märchen einer angeblichen technischen Notwendigkeit von Schwellen weiter verbreitet. Türschwellen werden seit der Erfindung der Magnet-Doppeldichtung vor über 15 Jahren technisch nicht mehr benötigt! Der Schaden, der durch den unnötigen Bau von Türschwellen bei Außentüren seither entstanden ist, geht aufgrund der demografischen Entwicklung in Milliardenhöhe (siehe z.B. http://www.prognos.com/uploads/tx_atwpubdb/140828_Prognos_Studie_Potenzialanalyse_altersgerechte_Wohnungsanpassung_BBSR_2.pdf
und http://www.inklusiv-wohnen.de/files/Orientierung_2012_jocham.pdf sowie http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article131176553/Senioren-droht-eine-dramatische-Wohnungsnot.html)

Auch die in Kraft getretene UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) wurde seit 2009 ohne Grund in diesem Punkt nicht umgesetzt, denn nur schwellenfreie Türen entsprechen den Forderungen dieser Konvention nach universellem Design (siehe BRK Artikel 2 und 4f)


Stellungnahme vom zuständigen Arbeitsausschuss der DIN 18040 im Deutschen Institut für Normung e.V. in Berlin

Der Inhalt dieser Stellungnahme wurde in der Fachzeitschrift "behinderte menschen" Ausgabe 4/5 2013 veröffentlicht