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28.04.2015

Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung - eine Veranstaltung vom Stadtbehindertenring Geislingen am 15.05.15 um 18.00 Uhr mit einem Vortrag von Ulrike Jocham

Inklusion in der Architektur

Der Stadtbehindertenring Geislingen, STeiGle (Selbstbestimmung, Teilhabe, Gleichstellung) organisiert jährlich um den 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, mehrere größere Veranstaltungen. In einer dieser Veranstaltungen wird Frau Ulrike Jocham, von inklusiv wohnen/inklusiv leben aus Stuttgart, einen Vortrag zum Thema „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Schwellenfrei Bauen, Unfälle vermeiden und Kosten sparen“ halten. Diese Veranstaltung findet am 15.05.15 um 18.00 Uhr im Schubartsaal des Mehrgenerationenhauses in Geislingen/Steige statt. Jeder ist herzlich eingeladen!

Auch 2014 war Frau Ulrike Jocham innerhalb dieser Veranstaltungsreihe in Geislingen eingeladen. Sie referierte zum Thema mehr Benutzerfreundlichkeit in öffentlichen und privaten Räumen durch Barrierefreiheit und ein Design für alle. Aufgrund des hohen Engagements vom Stadtbehindertenring Geislingen und der Stadt Geislingen wurden gleich mehrere inklusive, demografiegerechte und barrierefreie Anregungen aus diesem Vortrag in die Tat umgesetzt: Die Türschelle der Eingangstüre im Schubarthaus wurde abgebaut und mit einer Nullschwellen ersetzt und die schwer erkennbaren Treppenstufen im Treppenhaus des Krankenhauses haben Kontraste zur besseren Orientierung bei der Benutzung der Treppe erhalten. "Wir haben beispielgebende Schritte zu einer barrierefreien Stadt tun können, denen hoffentlich auch 2015 zahlreiche weitere folgen werden!", so Gisela Kohle vom Stadtbehindertenring.

Mehr zum Vortrag von Ulrike Jocham, inklusiv wohnen/inklusiv leben:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Schwellenfrei Bauen, Unfälle vermeiden, Kosten sparen

Der demografische Wandel fordert längst neue Lösungen und disziplinübergreifendes Handeln. Die BRK ist seit 2009 von Deutschland unterschrieben, in Kraft gesetzt und muss umgesetzt werden. Dieses Gesetz verlangt eine größtmögliche Teilhabe in allen Lebensbereichen und ein universelles Design, das von möglichst allen nutzbar ist. Unabdingbare Grundvoraussetzung für dieses Ziel sind schwellenfreie Übergänge in allen Gebäuden und Wohnungen, insbesondere bei Türen und Duschen. Doch wie sehen aktuell die dafür notwendigen Baugesetze, Baubestimmungen, Normen und Richtlinien aus? Die BRK verlangt die Anpassung aller notwendigen Rechtsgrundlagen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Denn die derzeit gängige Praxis ist erstaunlich. Bei ständig steigenden Immobilienpreisen beansprucht die Branche immer mehr staatliche Zuschüsse für altersgerechte Umbaumaßnahmen. Doch steht bei den aktuellen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der Mensch im Mittelpunkt? Sind die Immobilien auch in 5, 10, 20 oder 30 Jahren noch nutzbar? Wie nachhaltig sind die eingebauten Produkte? Wie groß ist die Zielgruppe, die die angebotenen Gebäude und Wohnungen gebrauchen kann?

Viele Standardausführungen der Branche sind technisch überholt, schließen ohne Grund wichtige Nutzungszielgruppen aus und entsprechen weder den veränderten Anforderungen aufgrund des unaufhaltsamen demografischen Wandels noch der bereits seit 6 Jahren in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK). Mehr Benutzerfreundlichkeit und Inklusion in der Architektur mit einer gleichzeitigen Qualitäts- und Wertsteigerung der Immobilien ist schon lange möglich!