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14.01.2016

Lösungsmöglichkeiten für die Bundesregierung - gesetzlich geforderte Schwellenfreiheit bei Außentüren seit über 15 Jahren möglich!

Fast jeder Neubau weist Türschwellen bei Außentüren auf. Auch bei Sanierungen werden Außentürschwellen gebaut, obwohl es schwellenfreie Lösungen gibt. Laut UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) und Bauproduktenverordnung (BauPVO) ist Schwellenfreiheit bei Türen (und Duschen!) geboten. Was ist da los?


Schreiben von Ulrike Jocham, inklusiv leben an die Bundeskanzlerin sowie alle am Thema Inklusion und demografischer Wandel beteiligten BundesministerInnen und StaatssekretärInnen