Türschwellen sind technisch überholt, verboten und mindern den Wert ganzer Bauwerke


Die rechtliche Lage
Die UN-BRK – seit 2009

Es gilt in Deutschland das Gesetz der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention oder UN-BRK). Dieses Gesetz steht über allen DIN-Normen (UN-BRK Artikel 4f) und fordert klar ein Universal Design, das von möglichst allen Menschen genutzt werden kann. Schwellenfreie Übergänge von innen nach außen sind für alle nutzbar, mit Schwellen verbaute nicht! Türschwellen verwehren zunehmend mehr Personen den Zutritt zu ganzen Gebäuden oder Gebäudeteilen wie z.B. zu Balkonen und bringen Sturzgefahren mit sich, die häufig eklatante Folgen nach sich ziehen können. Bereits heute leben weit über 20 Mio. verstärkt sturzgefährdete Personen in Deutschland (z.B. 65Plusler, Menschen mit Behinderung und Kinder), Tendenz steigend. Türschwellen stellen eine über Jahrzehnte hinweg festgemeißelte Ausgrenzung (Exklusion), Diskriminierung und Gefährdung dar. Die UN-BRK fordert eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen (Inklusion).
Hier geht es zum Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung: http://www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf

Die BauPVO – seit 2011

Die europäische Bauproduktenverordnung ist in Deutschland sogar ohne nationale Umsetzungsgesetze sofort in Kraft getreten. Diese übergeordnete Verordnung verlangt gleich zu Beginn ihrer Forderungen sichere Gebäude für die Nutzer. Technisch überholte Türschwellen, wie sie bei Außentüren bundesweit selbst im sog. „barrierefreien Bauen“ erfahrungsgemäß bis heute Standard sind, gefährden alle Menschen. Der Arbeitsschutz definiert bereits 4 mm Höhenunterschied im Fußboden als Stolpergefahr.

Die DIN 18040 Teil 1 und 2 – Stellungnahme aus 2013

Endlich Klarheit für Schwellenfreiheit! Im Herbst 2013 fragt Ulrike Jocham direkt beim DIN e.V. in Berlin nach, wie die widersprüchliche Forderung zum Thema schwellenfreie Türen in der DIN 18040 zu verstehen sei und erhält unverzüglich eine deutliche Antwort vom zuständigen Arbeitsausschuss: "Nur eine niveaugleiche, schwellenlose Ausbildung bei Außentüren, das heißt mit einer Schwellenhöhe von 0 cm ist barrierefrei." Die aufgeführten 2 cm seien lediglich ein Ausnahmefall im begründeten Einzelfall dar. Warum die DIN 18040 diese Ausnahme überhaupt eingeführt hat, bleibt bis heute ungeklärt.
Mehr Infos:
Die Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040:
http://www.inklusiv-wohnen.de/images/barrierefrei_nichtimmerbarrierefrei.pdf
Eine weitere Antwort vom Deutschen Institut für Normung zum Schreiben von Ulrike Jocham vom Mai 2014 zum Normen-Wirrwarr bezügl. überflüssige Ausnahmeregelungen in der DIN 18040 und in der DIN 18195 steht noch aus:
http://www.inklusiv-wohnen.de/images/Schreiben_an_das_DIN.pdf

Vorsicht bei der Verwendung von DIN-Normen:

Laut Bundesgerichtshof stellen DIN-Normen keine "Rechtsnormen" sondern lediglich "private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter" dar, die überholt sein können (VII ZR 45/06). Und das DIN e.V. selbst entbindet niemanden von der eigenen professionellen Gewissenhaftigkeit. Niemand könne sich der Verantwortung für das eigene Handeln durch das Anwenden von DIN-Normen entziehen und jeder handle auf eigene Gefahr (DIN 820 Teil 1). Wer heute Schwellen baut handelt riskant, denn unter anderem der Arbeitsschutz definiert Höhenunterschiede im Fußboden bereits ab 4 mm als Stolpergefahr!

Die Landesregierung in Baden-Württemberg

Im Herbst 2015 informiert Ulrike Jocham die Landesregierung in Baden-Württemberg im Rahmen ihrer Informationskampagne Schwellenfreiheit und Usability in der Architektur umfassend über die Forderung der UN-BRK nach schwellenfreien Gebäuden und Wohnungen, den erschreckend hohen Mangel an genau diesem eklatant wachsenden Bedarf und die längst vorhandenen Lösungen für absolut schwellenfreie Außentüren, die nach der UN-BRK nicht länger ignoriert werden dürfen. Das zuständige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg reagiert bereits im Dezember 2014 und untersagt den Bau von bis zu 2 cm hohen Türschwellen innerhalb des sog. „barrierefreien“ Bauens.
Mehr Infos:
Der Durchbruch in BW:
http://www.inklusiv-wohnen.de/blog/69/pressemitteilung_inklusiv_wohnen_inklusiv_leben.html
Das letzte Schreiben vor dem Durchburch:
http://www.inklusiv-wohnen.de/files/1inklusivwohnen_inklusivleben_28.11.14.pdf

Die Bundesregierung

Seit Herbst 2015 hat Ulrike Jocham ihre Informationskampagne auf die Bundesregierung und alle für die Umsetzung der UN-BRK und der Demografie-Strategie der Bundesregierung zuständigen Bundesministerien ausgeweitet. Es gibt bereits erste Reaktionen. Die interdisziplinäre Vermittlerin Ulrike Jocham betont: "Spätestens seit in Kraft treten der UN-BRK gibt es keinen technischen Grund mehr, der Schwellen an Türen rechtfertigt."

Schwellenfrei längst möglich

Technisch gelöst ist die schwellenfreie Abdichtung von Außentüren selbst in extremsten Belastungszonen wie z.B. an der Ostsee oder in den Bergen Österreichs. Harry Frey, der Gründer der ALUMAT Frey GmbH hat bereits vor über 15 Jahren die Magnet-Doppeldichtung erfunden, die ohne jegliche Türschwelle mit den höchsten Dichteklassifizierungen langzeiterprobt und bewährt sicher abdichtet. In einer alternden Gesellschaft steigert diese Erfindung den Wert ganzer Gebäude und Wohnungen. Denn nur schwellenfreie Außentüren als Zugänge ermöglichen die Gebrauchstauglichkeit ganzer Bauwerke gerade bei dem längst bekannten demografischen Wandel.